OGS - Nachmittagsbetreuung

Im Anschluss an den Vormittagsunterricht bietet die Offene Ganztagsschule (OGS) ein verlässliches und kostenfreies Betreuungsangebot und unterstützt so Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Durch die gfi Weiden haben wir für die OGS einen Kooperationspartner gefunden, der die Betreuung der Schüler:innen von Montag bis Donnerstag zwischen 13 und 16 Uhr (verbindlicher Zeitraum) durch ein qualifiziertes Personal gewährleistet.

 

Neben einem gemeinsamen Mittagessen (kostenpflichtig) und einer strukturierten Hausaufgabenzeit, haben die Schüler:innen auch Gelegenheit in freier Spielzeit und in abwechslungsreichen Projekten etwas Neues auszuprobieren. Dabei wird auf die Stärken und Bedürfnisse Ihrer Kinder eingegangen und ihnen Raum gegeben, kreativ zu sein und Gemeinschaft zu erleben.

 

Für die Anfertigung der Hausaufgaben stehen den Schüler:innen in den Räumen der OGS PCs und Schulbücher zur Verfügung. Darüber hinaus werden sie von dem Betreuungsteam der OGS unterstützt. Ältere Mitschüler helfen als Tutoren bei den Hausaufgaben und unterstützen Ihr Kind beim Erarbeiten und Finden von Lösungen.

 

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an das Sekretariat.

 

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

Klare Strukturen bilden die Basis unserer Arbeit, daher möchten wir Sie auf einige wichtige Informationen unbedingt hinweisen:

 

  • Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular der OGS ist Ihr Kind verbindlich für das gesamte Schuljahr angemeldet!
  • Die Betreuungszeiten von 13 Uhr bis 16 Uhr sind verbindlich einzuhalten.
  • Eine Befreiung von der Nachmittagsbetreuung kann nur von der Schulleitung genehmigt werden und muss immer schriftlich erfolgen, genauso wie beim Unterricht am Vormittag.
    Der Antrag muss 3 Tage vor dem beabsichtigten Termin bei der Schulleitung gestellt und von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben werden.
  • Die Arbeit in der OGS ist nur dann erfolgreich, wenn alle Kinder vom Mittagessen, über Hausaufgabenzeit bis zu den Freizeitaktivitäten anwesend sind (16 Uhr).

 

Ein vorzeitiges Verlassen der OGS sollte daher nur die absolute Ausnahme darstellen, z. B. für Arztbesuche u. Ä. und bedarf einer Befreiung.

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SpeiseplÄne


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